Band 60: Eintrag vom  24. November 1896 (Nr. 2067)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3.) Nachcredit für Strassenreinigung und -Unterhaltung.

Für die außerordentliche Reinigung der Straßen wird ein Credit von eintausend Mark und für die Unterhaltung des Pflasters ein Nachcredit von eintausend siebenhundert Mark bewilligt. Die Frage der Uebernahme der Straßenreinigung bezw. Kehrichtabfuhr seitens der Stadt wird der Bau- und Finanz-Commission zur Vorberathung überwiesen.