Die Taxe der beiden Bauplätze an der Hoch- undGrünstraße wird festgesetzt auf zweitausend Mark. Der erste Absatz der N° X der Verkaufsbedingungen ist zu ändern wie folgt: Bei Errichtung des Kaufvertrages ist ein Drittel des Kaufpreises bar zu erlegen. Der Rest kann hypothekarisch gegen halbjährige Kündigung zu 4 % Zinsen auf dem Grundstücke lasten bleiben. Falls innerhalb zweier Jahre nach Übertragung des Eigentumes auf den Ankäufer mit dem Bau eines Hauses auf jeder Parzelle nicht begonnen worden, ist die ganze Kaufsumme nebst den Straßenbaukosten zu ent-
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