Band 60: Eintrag vom  16. September 1889 (Nr. 560)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

4a.) beschließt, den Beschluß am 12. August cr. betreffend die Uebernahme der israelitischen Schule auf den städtischen Haushalt dahin abzuändern, daß 1.) Der Absatz I folgende Fassung erhält: "Die Bildung des Schülerstandes erfolgt in gleicher Weise, wie für die andern öffentlichen Schulen." 2.) In Absatz II der Satz: "Für den Fall der Pensionirung wird ihm die Dienstzeit in seiner jetzigen Stellung (seit ersten Mai 1800 drei und siebenzig) voll angerechnet" gänzlich wegfällt.