2.) beschließt den Umbau und die Reparatur des Rathhauses nach der Zeichnung und den Vorschlägen des Stadtbaumeisters mit der Maßgabe, daß eine steinerne Haupttreppe eingelegt wird und bewilligt hierfür einen Credit von vorläufig Vierzigtausend Mark; beauftragt mit der Ausführung den Bürgermeister und die Bau-Commission;
Typ | Gebäude |
---|---|
Erwähnt in |
|
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt |
|
---|