Band 60: Eintrag vom  9. Februar 1897 (Nr. 2105)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8.) Electrische Leitungs-Anlagen.

Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt, daß die Firma N. Simons von ihrer Mühle quer über die Friedrichstraße zum Hause N° 31 und die Firma H. Goder quer über die Crefelderstraße vom Hause N° 35 zum Hause N° 44 Drahtleitungen für die electrische Beleuchtung der Häuser Friedrichstraße 31 bezw. Crefelderstraße 44 anlegen. Grundsätzlich werden für die Anlagen folgende Bedingungen festgesetzt: 1.) Die Erlaubniß ist mit Frist von 6 Monaten widerruflich. 2.) Es darf keine Electricität an Andere abgegeben werden. 3.) Der durch die electrische Beleuchtung der Gasfabrik entgehende Consum an Gas muß durch Verbrauch

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eines von der Gaskommission festzusetzenden entsprechenden Quantums Heiz- oder Kraftgas ersetzt werden.