Eine Commission, bestehend aus den Herren Lonnes, P.W. Kallen und Thywissen, soll mit den Mühlenbesitzern Leonard Geyr und Adolph Linden ein endgültiges Abkommen treffen wegen der diesen für den Stillstand ihrer Mühlen bei Vornahme der Ueberwölbung zu bewilligenden Entschädigung.
[Nächste Seite]Sofern die Genehmigung zur Aufnahme der vorbezeichneten Anleihe nicht ertheilt werden sollte, soll der erforderliche Betrag auf ein Jahr bei der Sparkasse entliehen und sodann in die in Aussicht genommene große Anleihe aufgenommen werden.
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