2.) Es wird beschlossen, der Firma van Endert folgende Gegenanerbieten zu machen: a.) die Punkte 1, 2, 5, 7 mit Nachtrag ad 9 des Abkommens vom 5. August werden genehmigt. b.) Punkt 3 soll wie folgt formulirt werden: "Es ist der Firma van Endert gestattet, die bestehenden Unterwölbungen unter dem abzutretenden Terrain zu belassen. c.) Punkt 4 fällt weg. d.) In Punkt 6 wird die von der Stadt zu zahlende Entschädigungssumme auf 15000 Mark normirt.