4). beschließt a). die Gültigkeitsdauer der Unfall-EntschädigungsOrdnung für die freiwillige Feuerwehrvom 17. November 1884bis zum 31. December 1896 zu verlängern; b). den Beitritt der Stadt Neuhs zur Feuerwehr-Unfallcasse der Rheinprovinzab 1. Januar 1894 unter Uebernahme der jährlichen Mitglieder-Beiträge auf die Stadtcasse. Die Feuerwehr-Unfallcasse der Rheinprovinz soll als Rückversicherung benutzt werden;