Band 60: Eintrag vom  28. Januar 1889 (Nr. 432)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Vorschule des Gymnasiums betr.

beschließt, der KöniglichenUnterrichtsverwaltung einen eventuellen Zuschuß für die Vorschule des kgl. Gymnasiums hierselbst in der Weise anzubieten, daß die Stadt, zunächst während der drei folgenden Jahre, das Schulgeld von je 90 Mark für so viele Schüler zuzahlt, als an der seitherigen etatsmäßigen Zahl {von 35 Schülern} fehlen, jedoch höchstens bis zum Gesammtbetrage von 1000 Mark.