2) Unter Aufhebung der Beschlüsse vom 24 n. Juli 1885 und 12 n. April 1886genehmigt St.V.V. dem Schiffs-CapitainSegermann die fernere Benutzung seiner Landungsbrücke bis zum 1 n. April 1887 unter den seitherigen, dem Schiffs-Capitain Dekker gestellten Bedingungen.