beschließt die Creirung einer 7. Lehrerinstelle am III. Mädchenbezirk und bewilligt der anzustellenden Lehrerin die Competenzen nach Maßgabe der am 19. dieses Monats beschlossenen Einkommens-Ordnung; beschließt die angeführten Beträge von 3800
[Nächste Seite]und 4200 Mark aus dem bei der Sparkasse hinterlegten Schulbaufonds zu entnehmen.