6.) bewilligt ausnahmsweise aus Anlaß des 13ten Rheinischen Bundesschießens dem Neußer BürgerSchützen-Verein die Benutzung des Wiesenplatzes und des Platzes vor dem Steigerhause zur Aufstellung von Verkaufs- und Schaubuden F gegen eine Abgabe von 1200 (zwölfhundert) Mark. Die Armenabgabe ist in dieser Summe nicht eingeschlossen und soll diese für Rechnung der städtischen Armenverwaltung besonders erhoben werden.
Typ | Flur |
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Typ | Gebäude |
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