7.) erklärt sich nicht damit einverstanden, daß städtischerseits Unterhandlungen mit den Firmen Max Friederichsund American Petroleum Company behufs Hinausführung des Rohrnetzes der städtischen Wasserleitung zu den gn. Etablissements eröffnet werden, indem sie die gedachten Firmen für verpflichtet erachtet, eine derartige zur Abwehr der Brandgefahr erforderliche Anlage auf eigne Rechnung herzustellen, wie dieses seitens der Inhaber anderer größerer feuergefährlicher Betriebe hiesiger Stadt ebenfalls geschehen ist;