2.) beschließt die bisherige Organisation der Verwaltung des Gaswerks bis Ende Maerz 1892 beizubehalten und wählt als Mitglieder der Gas-Commission bis Ende Maerz 1892 die bisherigen Mitglieder; beschließt ferner, die von der Stadt für den Ankauf der Gasanstalt contrahirte Schuld von 700000 Mark zur Vereinfachung des Rechnungsverhältnisses von der Stadtcasse auf die Gasanstaltscasse zu überweisen;