6. Uebernahme von Kassen durch
den Stadtrentmeister.
St.V.V. erklärt sich damit einverstanden, daß der StadtrentmeisterKemper die Führung der evangelischen
Kirchenkasse und der Handelskammerkasse gegen Vergütung übernimmt.
Stadtrentmeister u. stv. Standesbeamter, 1895; vorzeitige Gehaltserhöhung, 1898; Pensionierung
ab 1.4.1925 (Stadthauptkassendirektor a. D.) † spätestens Januar 1926;