Der Firma Heinrich Auer hierselbst wird auf ihren Antrag die Genehmigung zur Belassung der Fenster aus ihrem Mühlenetablissement nach dem Lichthofe der Oberthor-Kapelle auf jederzeitigen Widerruf und gegen eine Anerkennungsgebühr von drei Mark jährlich ertheilt. Die Thür, welche die Firma Auer nach dem Lichthofe hat, ist aber zu beseitigen. Alle Fenster müssen vergittert werden.