Band 60: Eintrag vom  17. Dezember 1895 (Nr. 1833)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

2. Die Steuer für Veranstaltung der Wettrennen (§ 1 N° 17) soll beibehalten werden; erforderlichen Falles soll eine höhere Entscheidung über die Zulässigkeit dieser Steuer beantragt werden.