In der gemäß der Vorschrift des §. 31 der Städteordnung gethätigten Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten an Stelle des mit dem 6. Juni des Jahres ausscheidenden bisherigen ersten
[Nächste Seite]Beigeordneten Herrn Wilhelm Thywissen wurde Herr KaufmannWilhelm Thywissen mit allen abgegebenen 17 Stimmen zum unbesoldeten Beigeordneten wiedergewählt.