Band 60: Eintrag vom  3. Oktober 1892 (Nr. 1124)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1 d.) beschließt, daß die der Gemeindebehörde übertragenen Obliegenheiten für die allgemeine Ortskrankenkasse der Gemeinden Neuss, Grefrath und Holzheim von der Gemeindebehörde in Neuss wahrgenommen werden sollen;