Band 60: Eintrag vom  2. Juni 1890 (Nr. 676)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3.) setzt das Gehalt für den neu anzustellenden Polizei-Commissar auf zweitausend vierhundert Mark und zweihundert Mark Kleidergelder, sowie freie Wohnung oder Mietentschädi-

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gung von dreihundert sechszig Mark fest.