8. beschließt, der Wittwe Stephan Wellenberg zu Grimlinghauserbrücke die Benutzung dreier auf dem Eigenthum der Stadt Neuss im Nordcanal- terrain in der Nähe der Wohnung der Fr. Wellenberg stehenden Obstbäume unter dem Vorbehalt des jeder-
[Nächste Seite]zeitigen Widerrufs und gegen Zahlung einer Recognitions- gebühr von 25 Pfg. pro Jahr zu gestatten;