8. beschließt, der Wittwe Stephan Wellenberg zu Grimlinghauserbrücke die Benutzung dreier auf dem Eigenthum der Stadt Neuss im Nordcanalterrain in der Nähe der Wohnung der Fr. Wellenberg stehenden Obstbäume unter dem Vorbehalt des jeder-
[Nächste Seite]zeitigen Widerrufs und gegen Zahlung einer Recognitionsgebühr von 25 Pfg. pro Jahr zu gestatten;
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Typ | Straße |
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Typ | Flur |
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