8.) lehnt die Ermäßigung des Wassergeldes für das von der Eisenbahn aus der städtischen Leitung entnommene Wasser von 6 auf 4 Pf. pro cbm ab, beschließt an der Eisenbahn (Wasserentnahme-Stelle an der Königlichen linksrheinischen Eisenbahn) für Rechnung des städtischen Wasserwerks einen [Be???????]
[Nächste Seite]aufstellen zu lassen, dessen Miete mit 6 Mark pro Jahr die Eisenbahn wie alle übrigen Consumenten zu zahlen hat;