Band 60: Eintrag vom  16. Oktober 1894 (Nr. 1527)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

8.) lehnt die Ermäßigung des Wassergeldes für das von der Eisenbahn aus der städtischen Leitung entnommene Wasser von 6 auf 4 Pf. pro cbm ab, beschließt an der Eisenbahn (Wasserentnahme-Stelle an der Königlichen linksrheinischen Eisenbahn) für Rechnung des städtischen Wasserwerks einen [Be???????]

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aufstellen zu lassen, dessen Miete mit 6 Mark pro Jahr die Eisenbahn wie alle übrigen Consumenten zu zahlen hat;