Band 60: Eintrag vom  15. Januar 1895 (Nr. 1576)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

11. setzt das Gehalt des neuen Stadtrentmeisters auf 4200 Mark pro Jahr fest mit der

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Maßgabe, daß von 3 zu 3 Jahren eine Steigerung desselben um je 400 Mark bis zum Maximalbetrage von 4800 Mark stattfindet.