8.) autorisirt den Bürgermeister, mit den Herren Dr. Ehser und Dr. Kehren einen Vertrag über ihre Anstellung als Armenarzt unter den bisherigen und den von der ArmenverwaltungsDeputation bezw. dem Bürgermeister vorgeschlagenen Bedingungen abzuschließen und beschließt die ArmenverwaltungsDeputation zu einer Aeußerung über das Bedürfniß zur Bestellung eines 3. Armenarztes aufzufordern;