Band 60: Eintrag vom  16. Februar 1891 (Nr. 783)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1.) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die Anstellung eines Stadtbaumeisters unter dem Vorbehalte einer jederzeitigen sechsmonatlichen Kündigung mit einem Gehalte von 4500 Mark pro Jahr und mit der Aussicht auf definitive Anstellung nach 5 Jahren;