Band 60: Eintrag vom  3. April 1895 (Nr. 1648)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3. setzt einen Gemeindebeschluß, betreffend Einführung des Schlachtzwanges für Großvieh,

[Nächste Seite]

(ausgenommen Pferde) im städtischen Schlachthause fest, beschließt eine Ordnung, betreffend die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen öffentlichen Schlachthauses.