17. bewilligt dem auf seinen Antrag mit Ende dieses Jahres als Armen- und Hospital-Arzt ausscheidenden SanitätsrathDr. Hellersberg unter dem Ausdrucke des lebhaften Dankes für seine mehr als fünfzigjährige gewissenhafte, eifrige und erfolgreiche Thätigkeit ein lebenslängliches Ruhegehalt von 1000 - ein tausend Mark und zwar vom 1. Januar nächsten Jahres ab