Band 60: Eintrag vom  18. August 1896 (Nr. 1994)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Fruchtreinigungsanlage der Firma H. Auer.

Der Firma Heinrich Auer wird die Anlage einer mit dem Erftkanale in Verbindung stehenden Fruchtreinigungsanlage in ihrer Mühle am Oberthor nach dem vorgelegten Plane und der Beschreibung vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs mit Frist von 3 Monaten genehmigt. Es ist eine Anerkennungsgebühr von 10 Mark und ein Beitrag zu den Erftreinigungskosten einstweilen im Betrage von 20 Mark jährlich zu zahlen. Dieser Beitrag soll jederzeit erhöht werden können, wenn er sich nach den zu machenden Erfahrungen als unzulänglich erweist.