Band 60: Eintrag vom  20. Dezember 1898 (Nr. 2464)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6.) Abfluss in den Erftkanal.

Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, der Firma Max Friederichs die Erlaubniß zur Ableitung des Dachwassers von ihrem Lagergebäude an der Hafenbahn durch eine unterirdische Rohrleitung in den Erftkanal unter folgenden Bedingungen zu ertheilen: 1.) zum Schutze des Ufers ist die Böschung unter dem Ausfluß des Rohres von der Firma Friederichs nach Anordnung der Stadtverwaltung zu pflastern und das Pflaster von der Firma dauernd zu unterhalten, 2.) die Firma haftet für alle durch die Anlage möglicherweise erwachsenden Schäden, 3.) die Erlaubniß wird nur auf Widerruf ertheilt, 4.) es ist eine Anerkennungsgebühr von einer Mark zu entrichten.