Dem Josef Schneiders wird auf Widerruf die Anlage eines Fensters nach dem Walle im Hintergebäude Rheinwallstraße 13 gestattet unter der Bedingung, daß nicht allein wegen dieses, sondern auch wegen der bereits vorhandenen 2 Fenster und eines Ausganges ein Revers ausgestellt und eine Anerkennungsgebühr von 1 Mark gezahlt wird.