Stadt-Verordneten-Versammlung nimmt Kenntniß von der die Verwendung der SparkassenUeberschüsse betreffenden Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 15. dieses Monats I. II. B 7661 und ersucht den Bürgermeister, mit Rücksicht auf die Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 3. Mai 1895 I II. B 3414 bei demselben wegen der nochmaligen Genehmigung der beschlossenen Verwendung der Ueberschüsse persönlich vorstellig zu werden.