Band 60: Eintrag vom  18. Mai 1897 (Nr. 2155)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3.) Einfriedigung des Vorfluthgrabens an der Selicumerstrasse.

Für die Herstellung einer eisernen Einfriedigung des Vorfluthgrabens der Selikumerstraße wird ein Beitrag bis zu 300 Mark

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bewilligt unter der Bedingung, daß die Stadt mit der weiteren Unterhaltung dieser Einfriedigung nichts zu schaffen hat und daß die Nordkanal- und Niersmeliorations-Genossenschaft als Eigenthümerin des Grabens erklärt, die spätere Ueberwölbung desselben nach einem noch zu vereinbarenden Plane zu gestatten.