Für die Herstellung einer eisernen Einfriedigung des Vorfluthgrabens der Selikumerstraße wird ein Beitrag bis zu 300 Mark
[Nächste Seite]bewilligt unter der Bedingung, daß die Stadt mit der weiteren Unterhaltung dieser Einfriedigung nichts zu schaffen hat und daß die Nordkanal- und Niersmeliorations-Genossenschaft als Eigenthümerin des Grabens erklärt, die spätere Ueberwölbung desselben nach einem noch zu vereinbarenden Plane zu gestatten.