Band 60: Eintrag vom   (Nr. 1631)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5. Für etwaige Entschädigungsansprüche der Mühlenbesitzer aus Anlaß der Herstellung der Ueberwölbung insbesondere auch wegen Betriebsstörung, sowie für etwaige Entschädigungsforderungen von Adjacenten wegen Fortfalles der Möglichkeit zur Benutzung des Wassers des Erftmühlengrabens beziehungsweise zur Einleitung von Abläufen in denselben oder wegen behinderten Lichtes bei Errichtung von Häuserbauten hat der Erwerber aufzukommen.