1.) Die gesammten Herstellungskosten der Anlage einschließlich der dabei erforderlichen Umänderungen an vorhandenen Gas- und Wasserleitungen, sowie der Einrichtungen zur Ermöglichung und Sicherung des Verkehrs auf der Straße während des Baues und die Kosten der Wiederherstellung der Straßenbefestigung gehen der Firma Friederichs zur Last.