Band 60: Eintrag vom  8. Februar 1892 (Nr. 995)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6.) ermächtigt den Bürgermeister, die Bretterverkleidung des Schuppens am Krahnen von dem Eigenthümer zu einem mit diesem zu vereinbarenden Preise zu erwerben;