Band 60: Eintrag vom  10. Juli 1894 (Nr. 1477)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

b.) das übrige zwischen dem Eigenthum von Rosslenbroich und H. Cremer (jetzt Schwien) belegene Terrain wird Seitens der Stadt unentgeltlich an Schwien abgetreten;