12. Definitive Anstellung des Vollziehungsbeamten Stevens.
St.-V.-V. erklärt sich damit einverstanden, daß
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der VollziehungsbeamteStevens definitiv angestellt
werde. Der Vollziehungsbeamte soll auch die Zwangsbeitreibung der katholischen Kirchensteuer ohne besondere
Vergütung besorgen.