Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, zur Deckung des Gemeindebedarfs pro 1897/98 die Staatseinkommensteuer und die vom Staate veranlagte Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer mit 125 %, die Betriebssteuer mit 25 % zu belassen. Die Einkommen von 660 bis 900 Mark sollen mit demselben Procentsatze zur Gemeindeeinkommensteuer herangezogen werden.