7. a. setzt das Gehalt des Stadtsecretairs auf Dreitausend Mark, steigend von 3 zu 3 Jahren um 200 Mark bs Dreitausendsechshundert Mark, fest; b. erklärt sich damit einverstanden, daß der VerwaltungssecretairKnopp in die Stelle des Stadtsecretairs aufrückt;