Band 60: Eintrag vom  31. Dezember 1897 (Nr. 1634)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

8. Erwerber verpflichtet sich, die Ueberwölbung innerhalb Jahresfrist herzustellen und auf der Ecke zwischen Niederstraße und Erftstraße spätestens bis Ende 1897 ein Haus zu bauen.