Band 60: Eintrag vom  14. Januar 1896 (Nr. 1859)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5. Die Stadt verzichtet auf das ihr zustehende Durchgangs- und Durchfahrtsrecht über das Josten'sche Grundstück und errichtet am nördlichen Ende des letzteren auf der Grenze mit dem Gymnasialhofe auf ihre alleinigen Kosten eine Abschlußmauer

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von 2,50 m. Höhe. Die Unterhaltung dieser Mauer liegt der Stadt ob.