5. Die Stadt verzichtet auf das ihr zustehende Durchgangs- und Durchfahrtsrecht über das Josten'sche Grundstück und errichtet am nördlichen Ende des letzteren auf der Grenze mit dem Gymnasialhofe auf ihre alleinigen Kosten eine Abschlußmauer
[Nächste Seite]von 2,50 m. Höhe. Die Unterhaltung dieser Mauer liegt der Stadt ob.