Band 60: Eintrag vom  20. März 1893 (Nr. 1223)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

8.) setzt die für Benutzung eines Lagerplatzes vor dem Rheinthor, welcher am 20. Dezember 1892 in Benutzung genommen und am 1. Mai dss. Js. zu räumen ist, von der Firma Wilhelm Werhahn zu zahlende Vergütung auf 20 Mark fest; genehmigt die auf hafenpolizeiliche Anordnung im Interesse der Freimachung des Verkehrs im Erftkanale und der Ersparung von Lichterkosten der Firma W. Werhahn seit dem 15. December 1892 eingeräumte kostenfreie Benutzung eines Theiles des unterhalb Koenemann belegenen Lagerplatzes bis zum 1. Mai ds. Js.;