4.) In Abänderung des Beschlusses vom 2. Maerz 1891 wird beschlossen, mit dem ChemikerMünnich einen Vertrag abzuschließen über die Errichtung einer NahrungsmittelUntersuchungsstation für die Zeit vom 1. Mai 1891 bis 31. Maerz 1892 gegen eine fixe Remuneration von fünfhundert fünfzig Mark.