15. Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten.
Bei der nach Vorschrift des § 31 der Städte-Ordnung erfolgten Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten fielen von 18 abgegebenen Stimmen auf Robert Better 11, Theodor Leuchtenberg 1, Louis Kaumanns 3,
[Nächste Seite]Heinrich Frings 1, Heinrich Tosetti, Hofstadt 1. Herr Better ist sonach mit absoluter Stimmenmehrheit zum Beigeordneten gewählt. Er erklärte sich zur Annahme der Wahl bereit.