11.Caution des Gasanstalts-Verwalters.[Nächste Seite]
a. Versammlung ist damit einverstanden, daß
die Caution des Gasanstaltsverwalters Rosellen statt in Staatspapieren in Neusser Stadtanleihescheinen hinterlegt wird,
b. genehmigt die Rückgabe der Caution des früheren
Verwalters.