Band 60: Eintrag vom  10. März 1891 (Nr. 818)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

§. 2. Die Erhebung der Beiträge erfolgt zu den jetzt bei diesen Kassen üblichen Zahlungsperioden der Kranken-Versicherungs-Beiträge.