gestattet unter dem Vorbehalte einer jederzeit freistehenden
[Nächste Seite]dreimonatlichen Kündigung der Firma W. Werhahn, auch fernerhin auf der Wasserfläche des Erftkanals oberhalb des Zollhofes bis zur Einfriedigung gegenüber der Neusser Dampfmühlen-Actien-Gesellschaft Holzstämme zu lagern gegen eine Vergütung von 64 Mark pro Jahr.