Band 60: Eintrag vom  9. Oktober 1894 (Nr. 1515)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

2.) beschließt, das Terrain der Mittelstraße Flur F N° 2314/210, groß 1 ar 72 m, Flur F N° 2207/222, groß 8 ar 90 m und Flur F N° 2225/223, groß 65 m, in das Eigenthum der Stadt zu übernehmen gegen die Verpflichtung der Stadt, die Mittelstraße als Straße fernerhin zu unterhalten und zu beleuchten. Der bezügliche Beschluß vom 19. Juni 1894 wird aufgehoben.