11.) erklärt sich mit der Uebertragung des Pachtverhältnisses der American-Petroleum-Company auf eine neu zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung und dem Sitze in Neuss unter der Bedingung einverstanden, daß die sämmtlichen mit der American-Petroleum-Company bestehenden Verträge (Recognitions-, Hafenbahn-, Wasserleitungs- pp. Verträge) ebenfalls accep-
[Nächste Seite]tirt und der am 1. Dezember 1893 der American-PetroleumCompany übersandte Vertrag über die Lieferung von Wasser aus der städtischen Leitung sofort vollzogen wird.