Die Verlegung der Wasserleitung in der Jülicherstraße auf 280 m Länge bis zum Hause Jülicherstraße 25 wird genehmigt unter der Bedingung, daß die Firma Caspar Thywissen eine 8 procentige Verzinsung der 1600 Mark betragenden Anlagekosten garantirt bezw. für den an Wassergeld auf der neu zu legenden Strecke weniger einkommenden Betrag aufkommt.